Die Pflicht zu Leben
Gibt es so etwas wie ein Recht zu sterben? Das es ein Recht auf Leben gibt darf
nicht bestritten werden. Nur ist dieses Recht zu leben gleichzusetzen mit einer
Pflicht zu leben? Wir Menschen haben es nicht in der Hand zu verhindern geboren
zu werden wir haben es aber in der Hand dieses unser Leben enden zu lassen wann
wir es wollen. Sollte man doch eigentlich meinen, die Realität sieht allerdings
ganz anders aus. Nahezu jeder der sich entschließt aus eigener Hand zu sterben
und diesen Versuch dann überlebt wird als krank bezeichnet und nötigenfalls mit
Gewalt gegen seinen Willen behandelt. Dabei bedienen sich die Behandler der
fadenscheinigsten Argumente um sich und ihr handeln zu rechtfertigen. Es wird
auch kein großer unterschied gemacht zwischen denen die mit ihrem Versuch zu
sterben, vielleicht sogar geplant, gescheitert sind und denen die wirklich den
Tod suchten. Das Gegenteil ist der Fall je überzeugter der Mensch von seinem
Wunsch zu sterben ist desto intensiver muss er gegen
seinen Willen behandelt
werden. Wie bereits gesagt ist man in der Wahl der Mittel nicht gerade sehr
zimperlich. Der den Tod suchende wird erstmals weggesperrt zu seinem eignen
Schutz versteht sich nötigenfalls wird er gefesselt auch zu seinem Schutze
versteht sich dann werden Psychodrogen verabreicht bei deren Wahl man ebenfalls
nicht zimperlich ist. Sollte er noch immer an seinem Recht auf den Tod
festhalten werden Elektroschocks angewandt und das solange bis man sein Recht
auf den Selbst herbeigeführten Tod aufgibt. "Man muss ihn zum Schutz vor sich
selbst eingrenzen" so sagen die Behandler dann, solange bis er wieder leben
will. Wegsperren und fesseln wie einen Verbrecher der das Gesetz missachtet hat,
ja sogar schlimmer als ein Verbrecher. " Behandlungen" wie sie in der
Psychiatrie üblich sind, sind im Strafvollzug verboten . Ein Verbrecher wird irgendwann wieder entlassen ob er sich geändert
hat oder nicht. Einer der Kinder vergewaltigt und den Wunsch in sich trägt es
wieder zu tun wird entlassen sobald seine Schuld gesühnt ist. Jemand der sein
Naturgegebenes Recht zu sterben in sich trägt wird erst wieder als Mensch
anerkannt wenn er sich geändert hat und vorgibt das er den Wunsch zu sterben
nicht mehr verspürt. Spricht dieses vorgehen für einen zivilisierten Staat? Ein
Staat in dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein sollten?
Es gibt also die Pflicht zu leben und kein Recht auf einen selbst bestimmten
Tod.
Die Behandler rechtfertigen ihr eingreifen ihre Behandlung damit das der den Tod
suchende nur vorübergehend den Tod sucht. Das diese Behauptung nicht immer
stimmt zeigt schon die Tatsache das ein gewisser Prozentsatz nach einem
erfolglosem Freitodversuch es wieder versuchen wird, manche mit Erfolg.
Deshalb gilt ein vorangegangener Versuch auch als Risikofaktor für einen
weiteren Freitodversuch, vielleicht sogar einem erfolgreichen.
Trotz der Existierenden Gesetzen und Vorschriften haben wir Gesunden es, mehr
oder weniger, selbst in der Hand zu leben oder zu sterben wann wir es wollen.