Die Pflicht zu Leben







Gibt es so etwas wie ein Recht zu sterben? Das es ein Recht auf Leben gibt darf nicht bestritten werden. Nur ist dieses Recht zu leben gleichzusetzen mit einer Pflicht zu leben? Wir Menschen haben es nicht in der Hand zu verhindern geboren zu werden wir haben es aber in der Hand dieses unser Leben enden zu lassen wann wir es wollen. Sollte man doch eigentlich meinen, die Realität sieht allerdings ganz anders aus. Nahezu jeder der sich entschließt aus eigener Hand zu sterben und diesen Versuch dann überlebt wird als krank bezeichnet und nötigenfalls mit Gewalt gegen seinen Willen behandelt. Dabei bedienen sich die Behandler der fadenscheinigsten Argumente um sich und ihr handeln zu rechtfertigen. Es wird auch kein großer unterschied gemacht zwischen denen die mit ihrem Versuch zu sterben, vielleicht sogar geplant, gescheitert sind und denen die wirklich den Tod suchten. Das Gegenteil ist der Fall je überzeugter der Mensch von seinem Wunsch zu sterben ist desto intensiver muss er gegen seinen Willen behandelt werden. Wie bereits gesagt ist man in der Wahl der Mittel nicht gerade sehr zimperlich. Der den Tod suchende wird erstmals weggesperrt zu seinem eignen Schutz versteht sich nötigenfalls wird er gefesselt auch zu seinem Schutze versteht sich dann werden Psychodrogen verabreicht bei deren Wahl man ebenfalls nicht zimperlich ist. Sollte er noch immer an seinem Recht auf den Tod festhalten werden Elektroschocks angewandt und das solange bis man sein Recht auf den Selbst herbeigeführten Tod aufgibt. "Man muss ihn zum Schutz vor sich selbst eingrenzen" so sagen die Behandler dann, solange bis er wieder leben will. Wegsperren und fesseln wie einen Verbrecher der das Gesetz missachtet hat, ja sogar schlimmer als ein Verbrecher. " Behandlungen" wie sie in der Psychiatrie üblich sind, sind im Strafvollzug verboten . Ein Verbrecher wird irgendwann wieder entlassen ob er sich geändert hat oder nicht. Einer der Kinder vergewaltigt und den Wunsch in sich trägt es wieder zu tun wird entlassen sobald seine Schuld gesühnt ist. Jemand der sein Naturgegebenes Recht zu sterben in sich trägt wird erst wieder als Mensch anerkannt wenn er sich geändert hat und vorgibt das er den Wunsch zu sterben nicht mehr verspürt. Spricht dieses vorgehen für einen zivilisierten Staat? Ein Staat in dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein sollten?

Es gibt also die Pflicht zu leben und kein Recht auf einen selbst bestimmten Tod.

Die Behandler rechtfertigen ihr eingreifen ihre Behandlung damit das der den Tod suchende nur vorübergehend den Tod sucht. Das diese Behauptung nicht immer stimmt zeigt schon die Tatsache das ein gewisser Prozentsatz nach einem erfolglosem Freitodversuch es wieder versuchen wird, manche mit Erfolg. Deshalb gilt ein vorangegangener Versuch auch als Risikofaktor für einen weiteren Freitodversuch, vielleicht sogar einem erfolgreichen.

Trotz der Existierenden Gesetzen und Vorschriften haben wir Gesunden es, mehr oder weniger, selbst in der Hand zu leben oder zu sterben wann wir es wollen.